Und - soviel ich weiß - sind derartige Regelungen vor Gericht nicht unbedingt von Bestand. Denn man kann ein Pferd nicht "ein bisschen" verkaufen oder nur dreiviertel und auch nicht mit "wenn und aber". Entweder es ist verkauft, dann ist der neue Eigentümer alleiniger Herr und in der Lage, zu schalten und walten wie er will. Dann kann er mit seinem Eigentum verfahren wie er will. Auch ob und an wen er es verkauft ist dann sein Ding.
Oder es wird eben dann lieber gleich gar nicht verkauft.

Meines Wissens müsste das so in etwa der Stand der Dinge sein - wurde mir mal gesagt.
LG Claudia