Home - Flüsti’s internette Reiter- und Pferdezeitung
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
Di, 07. Sep. 10, 14:47:53
Flüsti’s Reiter- & Pferdeforum Impressum
Haftungsausschluß
Zeitung
Bild-Berichte
Forum
Branchenbuch
Links
Tourismus
Messen
Country
Anzeigen
Termine
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: ab 2009 - HUFGEFLUESTER.EU - die Pferdezeitung mit FLUESTIS Pferdecommuniy

+  Flüsti's Reiter- und Pferdeforum
|-+  Teil 1: Alles über Reiten, Fahren und Pferde!
| |-+  Rechtliches (Moderator: Heiner)
| | |-+  vorkausrecht - üblich? möglich?
« vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: vorkausrecht - üblich? möglich?  (Gelesen 350 mal)
phantastico
Mitglied
****
Offline Offline

Beiträge: 388


Leben und leben lassen!


« am: Mi, 02. Jun. 10, 10:20:22 »

hallo,
hab eine frage , ist es üblich oder ist es möglich bei einem pferdverkauf sich als verkäufer in den kaufvertrag ein vorkaufsrecht einzutragen??
d.h. wenn das pferd aus irgendeinem grund irgendwann wieder verkauft werden sollte, das man als ursprünglicher verkäufer ein vorkaufsrecht hat? hab sowas schonmal gehört,aber wie verhält es sich dann mit dem rückkaufpreis?
ist sowas für einen vertrag rechtskräftig?
danke
Gespeichert
rote-ronja
Mitglied
****
Offline Offline

Beiträge: 172


Ich liebe dieses Forum!


« Antworten #1 am: Mi, 02. Jun. 10, 14:43:07 »

In einen Vertrag kann man / frau alles reinschreiben was man will.
Papier ist geduldig !

Die Frage ist ja nur ob der Käufer dem zustimmt und ob er es auch einhält.
Wenn ja ist alles okay.
Gibt viele ehrliche ,nette Menschen.

Und was machst Du wenn er es nicht tut ?
Falls er nicht zustimmt ?
Oder das Pferd an jemand anderen verkauft ,verschenkt ,schlachten oder einschläfern läßt ?

Angenommen der Käufer muß im Falle des Verkaufes Dir das Pferd für ...? .€  zurückgeben .
 Er verschenkt das Pferd an seine Frau/ Freundin ect. und die verkauft es dann zu einem viel höheren Preis .

Oder das Tier ist krank / unreitbar und der Käufer besteht dann auf die ausgemachte Kaufsumme .

Was dann ??
Klagen ?
Ob das dann dem Pferd hilft ?
Gespeichert
MrsC
Mrs mehr als 8000 Beiträge
Mitglied
*****
Offline Offline

Beiträge: 9.361


Gesunde und fröhliche Reiterei wünsch ich!


WWW
« Antworten #2 am: Mi, 02. Jun. 10, 18:58:01 »

Und - soviel ich weiß - sind derartige Regelungen vor Gericht nicht unbedingt von Bestand. Denn man kann ein Pferd nicht "ein bisschen" verkaufen oder nur dreiviertel und auch nicht mit "wenn und aber". Entweder es ist verkauft, dann ist der neue Eigentümer alleiniger Herr und in der Lage, zu schalten und walten wie er will. Dann kann er mit seinem Eigentum verfahren wie er will. Auch ob und an wen er es verkauft ist dann sein Ding.
Oder es wird eben dann lieber gleich gar nicht verkauft. Zwinkernd
Meines Wissens müsste das so in etwa der Stand der Dinge sein - wurde mir mal gesagt.

LG Claudia
Gespeichert

So lange Menschen denken, dass Pferde nicht fühlen, müssen Pferde fühlen, dass Menschen nicht denken.
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Suche
Über uns
Gästebuch
Newsletter
Werbung
Anzeigen
Anzeigen

Besucher seit August 2006
Counter
   
Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.2 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS